Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Voraussetzung für die Zulassung zur Begutachtung (Prüfung)

 

Anforderungen   der DIN EN 1591-4

Nachweis/Prüfung

 

Schulung mit theoretischen und praktischen Lerninhalten nach Kap. 8.2 bzw. 8.3 EN 1591-4

Teilnahmebestätigung eines zugelassenen Schulungsanbieters. Mindestanwesenheit 80%.

 

Ausnahme von obiger Voraussetzung:

Wenn die praktische und theoretische Schulung als Teil einer Lehre oder einer ähnlichen handwerklichen Ausbildung erfolgt ist. Hierbei müssen die Inhalte des Kapitel 8.2 im Lehrplan der Ausbildung ausgewiesen sein.

Ausbildungsnachweis in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einschlägigen Inhalten

Die Kompetenzbewertung

Die Prüfung der Befähigung muss durch einen zugelassenen Begutachter erfolgen. Sie besteht aus zwei Teilen: Einem theoretischen Fragebogen und einer praktischen Beurteilung.

Anforderungen der EN 1591-4:2013

Erfüllung der Anforderung durch

Nachweis/Prüfung

Beurteilung der Kenntnisse

Schriftliche Prüfung mit MC-Fragen

Mindestens 60% der MC-Fragen sind richtig beantwortet

Beurteilung der praktischen Kompetenz

Durchführen einer praktischen Prüfung an für den Arbeitsplatz typischen Schraubverbindungen

Beurteilung der Durchführung der praktischen Arbeitsaufgabe in Hinblick auf sicheres und effizientes Arbeiten, durch einen von der Zertifizierungsstelle zugelassenen unabhängigen Prüfer und festgelegtem Bewertungsbogen.