Voraussetzung für die Zulassung zur Begutachtung (Prüfung)
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Anforderungen der DIN EN 1591-4 |
Nachweis/Prüfung |
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Schulung mit theoretischen und praktischen Lerninhalten nach Kap. 8.2 bzw. 8.3 EN 1591-4 |
Teilnahmebestätigung eines zugelassenen Schulungsanbieters. Mindestanwesenheit 80%. |
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Ausnahme von obiger Voraussetzung: Wenn die praktische und theoretische Schulung als Teil einer Lehre oder einer ähnlichen handwerklichen Ausbildung erfolgt ist. Hierbei müssen die Inhalte des Kapitel 8.2 im Lehrplan der Ausbildung ausgewiesen sein. |
Ausbildungsnachweis in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einschlägigen Inhalten |
Die Prüfung der Befähigung muss durch einen zugelassenen Begutachter erfolgen. Sie besteht aus zwei Teilen: Einem theoretischen Fragebogen und einer praktischen Beurteilung.
Anforderungen der EN 1591-4:2013 |
Erfüllung der Anforderung durch |
Nachweis/Prüfung |
Beurteilung der Kenntnisse |
Schriftliche Prüfung mit MC-Fragen |
Mindestens 60% der MC-Fragen sind richtig beantwortet |
Beurteilung der praktischen Kompetenz |
Durchführen einer praktischen Prüfung an für den Arbeitsplatz typischen Schraubverbindungen |
Beurteilung der Durchführung der praktischen Arbeitsaufgabe in Hinblick auf sicheres und effizientes Arbeiten, durch einen von der Zertifizierungsstelle zugelassenen unabhängigen Prüfer und festgelegtem Bewertungsbogen. |