DIN 1591-4: Zulassung als Schulungsanbieter

In einem vor Ort Audit überprüft ein Auditor die örtlichen Gegebenheiten sowie geforderten Standards. Die Auditlänge liegt zwischen 4 und 6 Stunden. Sollten in dem Audit Abweichungen zu den festgelegten Kriterien festgestellt werden, die einer Zulassung entgegenstehen, müssen diese vor der Zulassung behoben werden. Dies wird schriftlich festgehalten. Ein Zulassung kann vorgenommen werden, sobald die festgehaltenen Abweichungen nachweislich behoben wurden.

Gibt es keine Einschränkungen, wird ein entsprechender Auditbericht erstellt und die Empfehlung zur Zulassung ausgesprochen. Nach einer Prüfung innerhalb der Zertifizierungsstelle wird das Zulassungszertifikat für die entsprechenden Qualifikationsstufen mit einer Gültigkeit von 3 Jahren ausgestellt. Der Zeitrahmen zwischen Audit und Zulassung beträgt in diesem Fall ca. 2 bis 3 Wochen.

Die allgemeine Zeitschiene hängt hauptsächlich davon ab, wie lange der Schulungsanbieter für die Vorbereitung und Konzeption der Schulung nach den Standards der 1591-4 benötigt.

Verfahren des Zulassungsverfahrens für die DIN EN 1591-4

Für die Zulassung benötigen wir im Vorfeld:

  • Schulungskonzept, welches die geforderten Punkte im theoretischen und praktischen Teil abdeckt
  • Bereitstellung des entsprechenden praktischen Ausstattung (unterschiedlicher Flanschenpaare, Flansche mit Beschädigung, Werkzeuge zur Montage von Dichtungen marktüblicher Dichtungen, Messgeräte, verschiedene Schrauben und Dichtungen etc.).
  • Informationen über die beabsichtigten Schulungsräume und eine Darstellung der Ausstattung.
  • Darstellung der implementierten Verfahren zum Umgang mit Teilnehmerdaten und der Erfassung der Kunden-/Teilnehmerzufriedenheit

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.